Charta von Brüssel
Forderung eines Europäischen und "Internationalen Strafgerichtshofes für Umwelt und Gesundheit" !
Wenn Sie die Charta unterzeichnen möchten, folgen sie bitte dem LinK:
>>>>> http://iecc-tpie.org/?lang=de
Diese Charta wurde bereits von 83.139
Menschen unterschrieben.
Am 30. Januar 2014 hat sich eine Koalition von Organisationen im Europäischen Parlament versammelt und die "Charta von Brüssel", die offiziell
die Einrichtung eines Europäischen und eines Internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit fordert, ins Leben gerufen. Die Charta fordert die Anerkennung von Umweltverbrechen als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Frieden durch die Vereinten Nationen.
Die Charta schlägt eine stufenweise Annäherung in drei Schritten vor:
1. Unterstützung eines moralischen Gerichts, um ein Bewusstsein für Umweltverbrechen zu schaffen und es der
Zivilgesellschaft zu ermöglichen, Umweltverbrechen zu verurteilen
2. Die Schaffung eines Europäischen Strafgerichtshofes für Umwelt und
Gesundheit
3. Die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt
und Gesundheit
Die Charta kann ab sofort von Einzelpersonen und Organisationen unterzeichnet werden und wird Ban Ki-Moon,
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, während der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September, sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des
Europäischen Rates, übergeben.
Lassen Sie uns unsere Kräfte vereinen, indem wir die "Charta von Brüssel" unterzeichnen und unseren politischen Entscheidungsträger/Innen
signalisieren, dass wir Menschen ein Gericht zur Gewährleistung von Umweltgerechtigkeit fordern!
Unterstützen Sie jetzt die Allianz für Internationale Umweltgerechtigkeit und Gesundheit und unterzeichnen Sie die Charta von
Brüssel!
In Erwägung des unveräußerlichen Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt und des Risikos, dass der bereits erreichte Verlust der Artenvielfalt
unumkehrbar sein könnte,
Möchten wir, die Initiatoren
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die Prinzipien und Inhalte aller internationalen Resolutionen und Erklärungen seit der Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen zur
Umwelt, verabschiedet am 16. Juni 1972 in Stockholm, vergegenwärtigen und unterstreichen;
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würdigen, dass die Herausforderungen über Staatsgrenzen hinausgehen und deshalb auf supranationaler Ebene angegangen werden müssen;
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bekräftigen, dass übermäßiger Ressourcenverbrauch dazu führt, dass Ökosysteme, die die Grundlage für den Fortbestand und die
Weiterentwicklung des Lebens darstellen, beschädigt und manchmal sogar zerstört werden; dass dies durch das Aussterben zahlreicher Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen wurde; dass die
menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Giftstoffen gefährdet wird, insbesondere von endokrinschädlichen, Krebs erregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden
Stoffen;
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zur Kenntnis nehmen, dass mehrere Initiativen einen verfassungsrechtlichen Ansatz zur Bewahrung von Ökosystemen verfolgen (zum Beispiel die neue
Verfassungsurkunde in Ecuador, die Conferencia Mundial de los Pueblos sobre el Cambio Climático y los Derechos de la Madre Tierra – Cochabambaoder die „Charta der Umwelt“ in
Frankreich);
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den dringenden Handlungsbedarf unterstreichen;
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anmerken, dass eine ganzheitliche Perspektive das Studium und die Auswertung historischer, anthropologischer, kultureller, wissenschaftlicher,
gesundheitsbezogenener, wirtschaftlicher und politischer Daten erfordert;
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deshalb erreichen, was wir als notwendig erachten: dass diese Erkenntnisse im Gesetz verankert werden, um die Umwelt durch wirksame, angemessene
und abschreckende Maßnahmen zu schützen, da in der Tat bestimmte Entscheidungen, die in voller Kenntnis der Risiken getroffen werden, dramatische kurz- und langfristige Folgen für Ressourcen,
Natur und Menschen haben; dass es deshalb wichtig ist, einen effektiven Zugang zum Recht sicherzustellen;
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feststellen, dass es heutzutage zahlreiche ähnliche Initiativen gibt, die selbstständig agieren oder von anderen Organisationen unterstützt
werden, und alle ein gemeinsames Ziel verfolgen, welches sie durch unterschiedliche, aber sich gegenseitig ergänzende Methoden, die mehr oder weniger schnell umgesetzt werden können,
erreichen wollen;
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dass deshalb die am Besten geeigneten Instrumente und Lösungen gefunden werden müssen, um gemeinsam das umzusetzen, was sofort getan werden
kann, und Bemühungen zu koordinieren, um das bestmögliche Ergebnis für jede Initiative zu erreichen.
Wir haben uns deswegen dazu entschieden, gemeinsam die folgende Stellungnahme abzugeben:
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Alle unterzeichnenden Organisationen werden ab sofort alle Initiativen, sowohl bereits existierende als auch geplante, unterstützen, die der
Zivilgesellschaft erlauben, diejenigen, die für Umweltdelikte und Straftaten verantwortlich sind und somit die weltweiten natürlichen Ressourcen und die menschliche Gesundheit gefährden, zu
identifizieren und zumindest moralisch zu verurteilen, zum Beispiel den Internationalen moralischen Gerichtshof für Verbrechen gegen die Natur und die Umwelt, oder den Gerichtshof der
Völker.
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Ein zweiter historischer Schritt könnte die Einrichtung eines
EUROPÄISCHEN STRAFGERICHTSHOFS FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT sein, in Anlehnung an die Anhörung des Präsidenten der
Internationalen Akademie der Wissenschaften und Umwelt, Prof. Abrami, am 10. Juli 2010 vor dem Umweltausschuss des Europaparlaments, nach welchem ein Bericht der Fachabteilung „Bürgerrechte
und konstitutionelle Angelegenheiten“ der Generaldirektion „Interne Politikbereiche“ folgendermaßen Stellung nahm: „Die Einrichtung einer spezialisierten Kammer am Europäischen Gerichtshof,
oder eines Fachgerichts am Gerichtshof, mit rechtlicher Zuständigkeit für den Umweltschutz, wäre ein realistisches mittelfristiges Ziel“; die
FME-ILE hat diese Initiative unterstützt, welche zu einer Veränderung des Statuts des Europäischen Gerichtshof führen könnte; die Anerkennung der Notwendigkeit strafrechtlicher Sanktionen für Umweltverbrechen (Richtlinie 2008/99/EC)
und die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft könnten als erste Schritte in diese Richtung angesehen werden; die Verschärfung möglicher Sanktionen und die Anerkennung des Ökozids als Straftat, Stoppen wir den Ökozid in Europa wie es von der Bürgerinitiative gefordert wird, sind auch ein Teil dieses
Prozesses;
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Das endgültige Ziel ist ein "INTERNATIONALER STRAF-GERICHTSHOF" FÜR UMWELT UND
GESUNDHEIT. Dies ist durch eine Revision des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 121, 122 und 123) möglich, indem die Umweltkatastrophe als eines der Verbrechen
gegen die Menschlichkeit eingeführt wird, welche es ermöglichen würde, diejenigen Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen, welche vorsätzlich gehandelt haben. Durch dieses Verbrechen der
Umweltkatastrophe, könnte ein effektiver internationaler Schutz der Ökosysteme ermöglicht werden, im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (vgl. Trail Fall und
Korfu-Kanal-Zwischenfall), aus welcher auch das Völkergewohnheitsrecht hergeleitet wird, demzufolge Staaten “die Verantwortung haben, sicherzustellen, dass Aktivitäten unter ihrer
Rechtshoheit oder Kontrolle keine Umweltschäden verursachen, die Auswirkungen auf andere Staaten oder Gebiete außerhalb der Grenzen des nationalen Zuständigkeitsbereichs haben“, wie das
Prinzip 21 der Stockholmer Erklärung aus dem Jahr 1972 und das Prinzip 2 der Konferenz von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 bekräftigen.
Die unterzeichnenden Parteien verfolgen ebenso mit Interesse, manche unter ihnen aktiv unterstützend, die
Aufnahme einer neuen Straftat namens „Ökozid“ als fünftes Verbrechen gegen den Frieden.
Um dieses Ziel zu erreichen möchten wir, die Initiatoren:
1. Auch andere interessierte Organisationen einladen, den Aufruf zur Schaffung eines Europäischen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit auf
Grundlage der von der EU entwickelten Prinzipien wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen zu unterstützen.
2. Interessierte Organisationen und die globale Zivilgesellschaft im Allgemeinen einladen, den Aufruf zur Schaffung eines Internationalen
Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit zu unterstützen, durch Weiterentwicklung der aktuellen Kompetenzen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nach im Vertrag festgelegten legalen
Verfahren (Revision und Antragsänderungen) und die Aufnahme der Umweltkatastrophe als neue konkrete Straftat.
3. Den UN-Generalsekretär daher auffordern, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
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weltweite Umweltkatastrophen aufzulisten, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der Gesundheit und damit verbundene wissenschaftliche und
technologische, sowie kulturelle und anthropologische Aspekte;
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die nötigen Verfahren für die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs für Umwelt und Gesundheit und wirksame Sanktionen bei Verstößen
gegen Umweltrecht, die Menschen und Ökosysteme geschädigt haben, in Gang zu bringen;
4. Alle interessierten Organisationen und die Zivilgesellschaft einladen, die Anerkennung des Verursacherprinzips im Umweltschutz als rechtliches
Prinzip mit universeller Gültigkeit und möglichen Sanktionen, die Wiederherstellung ökologischen Schadens, sowie wirklichen juristischen und gerichtlichen Schutz der Ressourcen im Sinne eines
effektiven und solidarischen Multilateralismus durch die Vereinten Nationen und Staaten zu fordern.
5. uns in jedem Fall als gemeinsame Plattform organisieren, um unser gemeinsames Ziel zu verfolgen und weiter zu konkretisieren.
www.iecc-tpie.org
International environmental criminal court – Tribunal pénal international de l’Environnement
Das Gesetz von Mutter Erde („Ley de Derechos de La Madre Tierra“) erklärt den Planeten als heilig und erhebt ihn zu einem lebenden System, welches das Recht darauf
hat, vor Ausbeutung beschützt zu werden. Darin enthalten sind 11 deutlich erklärte Rechte der Umwelt. Es wurde der Plurinationalen Legislativen Versammlung Boliviens verabschiedet. Das aus 10
Artikeln bestehende Gesetz stammt aus dem ersten Teil eines längeren Gesetzentwurfes, der vom Vereinigungspakt („Pacto de Unidad„) im November 2010 entworfen und verabschiedet wurde. Können wir dieses Gesetz bitte weiter verbreiten? Es
muss eine Möglichkeit für die freie Marktwirtschaft geben, als System zu funktionieren und gleichzeitig diesen Planeten mit Achtung zu behandeln. Punkt.
In Übereinstimmung mit der Philosophie der „Erdmutter“-Göttin Pachamama heißt es dort: „Sie ist heilig, fruchtbar und die Quelle des Lebens, die in ihrem Mutterleib alle Lebewesen
ernährt und sich um sie kümmert. Sie ist in stetiger Balance, Harmonie und Kommunikation mit dem Kosmos. Sie besteht aus allen Ökosystemen und Lebewesen und ihrer Selbstorganisation.“
„Hier wird Weltgeschichte geschrieben. Die Erde ist die Mutter von allen“, sagte der Vizepräsident Alvaro García Linera. „Dadurch wird eine neue Beziehung zwischen
dem Menschen und der Natur hergestellt, deren Harmonie zur Garantie ihrer Regeneration bewahrt werden muss.“
Das Gesetz benennt sieben spezifische Rechte, auf die Mutter Erde und die Lebenssysteme, die Bestand von ihr sind, ein Anrecht haben:
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Ein Recht
auf Leben: Damit ist das Recht gemeint auf die Aufrechterhaltung der Integrität von Lebenssystemen und von natürlichen Prozessen, die sie
unterstützen. Dazu gehören ebenfalls die Kapazitäten und die Konditionen für ihre Erneuerung
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Ein Recht auf
die Vielfalt des Lebendigen: Damit ist das Recht gemeint auf die Erhaltung der Unterscheidung und Vielfalt der Lebewesen, aus denen Mutter
Erde besteht; und zwar ohne, dass sie genetisch
verändert werden oder dergestalt künstlich in ihrer Struktur verändert werden, dass es ihre Existenz, ihre Funktionsweise und ihr zukünftiges Potenzial bedroht
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Ein Recht
auf Wasser: Damit ist das Recht auf den Erhalt der Qualität und der Komposition des Wassers gemeint, um die Lebenssysteme zu erhalten und sie
insbesondere vor Verunreinigung zu beschützen, um das Leben von Mutter Erde und all ihrer Bestandteile zu erneuern
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Ein Recht
auf saubere Luft: Damit ist das Recht auf den Erhalt der Qualität und der Komposition der Luft gemeint, um die Lebenssysteme zu erhalten und
sie insbesondere vor Verunreinigung zu beschützen, um das Leben von Mutter Erde und all ihrer Bestandteile zu erneuern
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Ein Recht
auf Balance: Damit ist das Recht auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Wechselbeziehungen, der wechselseitigen Abhängigkeit, sowie
der Fähigkeit zur Ergänzung und Funktionalität der Komponenten von Mutter Erde unter einander; dies soll in einer ausgewogenen Weise erfolgen, so dass sich die Zyklen fortsetzen können und so
dass sich ihre überlebenswichtigen Prozesse erneuern können
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Ein
Recht auf Wiederherstellung: Damit ist das Recht auf die effektive und rechtzeitige Wiederherstellung der Lebenssysteme gemeint, die direkt
oder indirekt durch menschliche Aktivitäten beeinflusst werden
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Ein Recht auf
ein Leben ohne Kontamination: Damit ist das Recht auf die Bewahrung von Mutter Erde und all ihrer Komponenten gemeint, insbesondere in Bezug
auf den Schutz vor toxischem oder radioaktivem Abfall, der durch menschliche Aktivitäten generiert wird
Quellen:
Quelle: http://derwaechter.net/bolivien-verabschiedet-gesetz-von-mutter-erde-das-unserem-planeten-als-lebendes-system-rechte-einraeumt
Das Wertgefühl der Erde gegenüber, ist uns in den westlichen Ländern völlig
abhanden gekommen. Hier geht es nur noch um Machterhalt, Profit, Gier. Stehen wir endlich auf und schützen
unsere Erde vor der Zerstörung.